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   BVerwG, 24.08.1972 - V C 28.71   

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https://dejure.org/1972,1428
BVerwG, 24.08.1972 - V C 28.71 (https://dejure.org/1972,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1972 - V C 28.71 (https://dejure.org/1972,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1972 - V C 28.71 (https://dejure.org/1972,1428)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65

    Möglichkeit einer Nachversicherung für die Zeit als Schutzpolizeibeamter -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 28.71
    Daß der Rechtsweg auch hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Frage gegeben ist, wie die Vorinstanzen zutreffend dargelegt haben, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 343).
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 71.65

    Wahrnehmung einer Assistentenstelle im Beamtenverhältnis auf Widerruf - Fiktiven

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - V C 28.71
    Sachgerecht ist dagegen eine allgemeingültige "Wartefrist", wie man sie auch in anderen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften finden kann; so waren z.B. frühere wissenschaftliche Assistenten im Beamtenverhältnis auf Widerruf erst nach Ablauf der ersten vier Jahre ihrer Tätigkeit nachzuversichern (vgl. BVerwGE 25, 257 [BVerwG 09.11.1966 - V C 71/65]).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 2.84

    Einordnung der gerichtlichen Feststellung einer fiktiven Nachversicherungspflicht

    Die danach zuständige Versorgungsdienststelle hat bei der von ihr nach § 99 Abs. 1 AKG zu treffenden Feststellung auch über die sozialversicherungsrechtlichen Streitfragen mit zu entscheiden (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 14. Juli 1965 - BVerwG 5 C 46.65 - <BVerwGE 21, 343>, vom 14. Juli 1965 - BVerwG 5 C 48.65 - , vom 12. Januar 1966 - BVerwG 5 C 67.64 - <BVerwGE 23, 127> und vom 24. August 1972 - BVerwG 5 C 28.71 - <BVerwGE 40, 303>).

    Denn § 1242 b Satz 2 RVO stellt eindeutig auf die Vollendung der zweijährigen Dienstzeit ab; die Vorschrift besagt nicht, daß bei längerdienenden Soldaten mit einer kürzeren als zweijährigen Dienstpflicht die Nachversicherung bereits mit dem Ablauf der kürzeren aktiven Dienstpflicht hätte einsetzen müssen (vgl. bereits Urteil vom 24. August 1972 - BVerwG 5 C 28.71 - ; vgl. auch BSG, SozR 2200 § 1251 RVO Nr. 79).

  • BVerwG, 30.12.1992 - 5 B 101.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt § 85 Nr. 3 Satz 1 BSHG voraus, daß eine Ersparnis von Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich eintreten kann; eine lediglich fiktive Haushaltsersparnis ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 40, 308 [BVerwG 24.08.1972 - V C 28/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 98/86

    Wehrdienst - Anrechung - Ersatzzeit - Freiwilliges Längerdienen - 8. Mai 1945

    jährige Wartefrist hatte der Kläger am 17. August 19H3 erfüllt (vgl BVerwGE 40, 303, 305 f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 10 A 10109/01
    Deshalb schließt sich der Senat der ganz herrschenden Meinung an, dass die Versorgungsdienststelle - und im Falle des Rechtsstreits die ihre Entscheidung überprüfenden Verwaltungsgerichte - die sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit zu entscheiden haben (so auch: BVerwGE 40, 303; VGH Bad-Württ., ESVGH 21, 110; OVG des Saarlandes, Urteil vom 5. September 1991 - 1 R 47/89 -, HessVGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - 1 UE 2490/95 -).
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